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Masernschutzgesetz
Geschrieben von HRF am 16.03.21 um 17:37 Uhr • Artikel lesen
Masernschutzgesetz
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
durch das in Kraft getretene Masernschutzgesetz ist es notwendig geworden,
dass bei allen Schülerinnen und Schülern ein Masernimpfschutz bis zum
16. April 2021 nachgewiesen werden muss.
Bitte legen Sie diesen Nachweis der Klassenleitung Ihres Kindes vor.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Elternschreiben:
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