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Masernschutzgesetz

Geschrieben von HRF am 16.03.21 um 17:37 Uhr • Artikel lesen

Masernschutzgesetz 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

durch das in Kraft getretene Masernschutzgesetz ist es notwendig geworden,

dass bei allen Schülerinnen und Schülern ein Masernimpfschutz bis zum 

16. April 2021 nachgewiesen werden muss.

Bitte legen Sie diesen Nachweis der Klassenleitung Ihres Kindes vor.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Elternschreiben:

2021-03-16_Elternbrief Masernschutzgesetz.pdf herunterladen

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